
Foto Belinda Helmert: Kamin in der Liebenau, Eickhofer Heide, ehm. Bunker mit Munitionslager der Nato, davor Bunker Karl (teil der Eiba-Anlage) in der NS-Zeit in der größten Sprengstofffabrik des Dritten Reichs. https://www.relikte.com/liebenau/
Vorab ein Auszug aus dem Disput mit Rolf Schütt, überzeugter Anhänger der These, dass Gottes Idee die einzige ernstzunehmende Alternative zur Wissenschafts-Evolutions-Theorie bildet. „Der Gottesbegriff eines Naturgesetzgebers ist sogar kompatibel mit Kants „praktischer Vernunft“ und seiner moralphilosophischen Deutung der biblischen Religion. Kant formuliert in seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ den „kategorischen Imperativ“ um : „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetzewerden sollte.“
Er postuliert: „Subjektives Prinzip“ von „Maximen der Freiheit, als ob sie Gesetze der Natur wären“ − „einer Naturordnung ähnlichen Gesetzmäßigkeit unserer Handlungen“
Im „Kanon der reinen Vernunft“ von Kants transzendentaler Systemarchitektur stehen alle Einzelwissenschaften noch unter der „regulativen Gottesidee“vom Ganzen des Seienden und seiner Erkenntnis. Zugespitz geht es bereits um Sinnlichkeit bzw. Kunstgenuss versus Pflichtethik aus reinen Vernunftgrünnden.
Sinnesgenuss versus Rationalität
Für Kant bildet einen wesentliche Schritt zur Humanität die Erkenntnis des Vorrechtes des Menschen, die Natur für seine Zwecke zu gebrauchen. In seiner Schrift „Über den mutmaßlichen Anfang der Menschengeschichte“ (1785, eine Replik auf Herders Geschichte der Menschheit) nimmt er dabei Rekurs auf die Bibel und proklamiert die freie Verfügungsgewalt des Menschen über die Natur: https://ekkehart-schaffer.de/moralisch-handeln-in-der-natur/
Schille verfolgt mit seinem Aufsatz „Etwas über die erste Menschengesellschaft“ (1790) verspätet auf das Thema, das Gott, Moral und Ästhetik im Sinn Erziehung zum Menschen, verbindet. Ins Zentrum rückt das Spiel, sei es Kants Spiel der Einbildungskrafrt (intellktuell) oder Schillers Spieltrieb. Diese wird in „Über die ästhetische Erziehung des Menschen“ 1795 detailliert eröreter (in drei Formen). Verwiesen sei hier nur auf den 14. Brief: Der „Spieltrieb“ ist der verbindende Trieb, der die Empfindung und das Leiden des „sinnlichen Triebs“ und die Selbsttätigkeit und Freiheit des „Formtriebs“ synthestisiert. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cber_die_%C3%A4sthetische_Erziehung_des_Menschen
In „Über Anmut und Würde“ setzt sich F. Schiller erstmals mit Kants „Kritik der Urteilskraft“ (die ästhetische Vernunft, welche die praktische mit der reinen Vernunft verbindet) auseinander. Dies geschieht Mitte Juni 1793 in der Zeitschrift „Neue Thalia„. Daraufhin bezeichnet ihn Kant als eine Kanallie, weil er Pflicht und Neigung gleichrangig verbindret, folglich subjektiv emprische und objektiv transzendentale Werte gleichsetzt. (Schiller: „Wohl dem Menschen, wenn er gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann, und preiszugeben mit Würde, was er nicht retten kann.“) Schiller lehnt Schiller Kants Idee der Vernunft als einzigen Richter menschlichen Handelns ab. Sein ganzes Wesen zielt auf die Einbindung der Sentimentalität, des Herzens Regung, auf Moral und Ethik ab.

Foto Belinda Helmert: Bunker mit Kamin und Holztäfelung aus Heemsen, Eickhofer Heide.
Kant fordert zwar freie Gesinnung, also Zustimmung aus innerer Überzeugung zur Pflicht, spricht sogar von Pflichtgefühl anstelle von pflichtgemäßen Handeln, doch niemals lässt er sich hinreißen, subjektive, sei es Interesse oder Wohlgefallen, für die sittliche Reife gelten zu lassen. So verstehen Kant und Schiller auch Unterschiedliches unter Würde, Anmut, Grazie – leider werden sie pro forma immer gleichgesetzt. Natürlich hat Schiller Anlehen von Kant genommen, ebenso wie Goethe und die gesamte Weimarer Klassik, die sich allerdings erst um die Jahrhundertwende und posthum Kant formiert.
In seinem Essay „Über Anmut und Würde“ schreibt Schiller: „Bei dem Menschen ist noch eine Instanz mehr, nämlich der Wille, der als ein übersinnliches Vermögen weder dem Gesetz der Natur, noch dem der Vernunft so unterworfen ist, dass ihm nicht vollkommen freie Wahl bliebe, sich entweder nach diesem oder nach jenem zu richten.“
Übersinnliches hat bei Kant nichts zu suchen. Metaphysik und die regulative Idee sind keineswegs über-sinnlich, sondern rahmen die Sinne innerhalb der Anschauungskriterien von Zeit und Raum. Kant stellt fest, dass (Inbegriff des transzendentalen Vermögens) der Mensch autonom und damit unabhängig eigener Erfahrungen und historischem Kontext zu denkerischen wie moralischen Schlüssen befähigt ist. Er bedarf dazu weder eine Erziehung noch Kunst.
Schillers Philosophie geht über eine bloß epigonenhafte Aufnahme und Verbreitung der Kantischen Lehre hinaus, erweist durch ihre Kritik an jener ihre Eigenständigkeit im Rahmen der Fortbildung der Kantischen Lehre zum absoluten Idealismus Hegels hin. Zugleich geht sie in dieser Funktion einer bloßen Vermittlerin nicht auf, sondern gewinnt eine heute noch aktuelle Eigenständigkeit. Reformuliert: Er erweist Kants Vernunftreligion einen Bärendienst.

Foto Belinda Helmert, Bär vor der in Heemsen entnommenen Holztäfelung im Bunker Karl der Eiba, Eickhofer Heide. https://www.alltrails.com/de/route/germany/lower-saxony/rund-um-die-eickhofer-heide
Würde
Laut Kant ist die Würde deshalb unantastbar, weil sie nicht von emprischen Kontingenten abhängig ist. Jeder Wilde und jeder Ungebildete hat das gleiche Anrecht und Maß an Würde. Nicht so bei Schiller, der die ästhetische Erziehung des menschen (meist über die Kunst, die Genussfähigkeit) entwickelt. „In einer schönen Seele ist es also, wo Sinnlichkeit und Vernunft, Pflicht und Neigung harmonisieren, und Grazie ist ihr Ausdruck in der Erscheinung.“ Bei Schiller sind Freiheit und Schönheit gleichrangig; bei Kant hinegen gibt es kein Regulativ der Schönheit oder der Harmonie, wohl aber der Freiheit.
Hauptsächlich geschieht dies durch Umlenkung der Willkür auf das freiwillige Pflichtgefühl, die moralische Integrität. Kein Gesetz, keine Form, Norm oder Bildung nötigen das Subjekt zu dieser freiwilligen Entsagung auf einen Vorteilnahme. Gerade die Interesselogigkeit macht seine innere Würde aus.
Hat Kant in seiner Kritik der reinen Vernunft nach den Bedingungen der Möglichkeit einer allgemeingültigen, apriorischen Erkenntnis gefragt, so fragt er in der Kritik der Urteilskraft, deren erster Teil die Kritik der ästhetischen Urteilskraft ist, nach den Bedingungen, d.h. nach einem apriorischen Prinzip, für die Möglichkeit eines allgemeingültigen ästhetischen Urteils. Wann kann ich folglich über etwas urteilen, es sei schön, und zwar schön für jedermanns Gefühl, nicht nur subjektiv? In „Über Anmut und Würde“ schreibt Schiller:
„Bei der Würde also führt sich der Geist in dem Körper als Herrscher auf, […] Bei der Anmut hingegen regiert er mit Liberalität, weil er es hier ist, der die Natur in Handlung setzt und keinen Widerstand zu besiegen findet. Nachsicht verdient aber nur der Gehorsam, und Strenge kann nur die Widersetzung rechtfertigen. Anmut liegt also in der Freiheit der willkürlichen Bewegungen; Würde in der Beherrschung der unwillkürlichen.“
Bei Schiller überwiegt die Freiheit zur Selbstentfaltung und Gestaltung, eine romantische Idee, die im Sturm und Drang wurzelt. Bei Kant, Vertreter der Aufklärung, dominiert hintegen die Selbstgebrenzung und individuelle Zurücknahme des Möglichen zugunsten des Notwendigen; darin findet er Anmut. die Schönheit der Kunst geht auch bei ihm über die der Natur hinaus, sie führt zum Erhabenen, aber bleibt diesem untergeordnet. Bei Schiller ist Kunst bereits erhaben, weil sie die Natur idealisiert, harmonisiert, synthetisiert. Der Zweck der Kunst ist gleichermaßen Genuss und Erziehung/Pädagogik. Kant billitgt später zu, dass es nicht schade, wenn zur Pflicht bzw. Einsicht in das Recht- und Zweckmäßige noch die Schönheit und der Genuss treten. Mehr aber nicht.

Foto Belinda Helmert: Ex-Bunker Karl, vor dem Vortrag und den runden Tischen des Unternehmer-Forums Weser Aue, das dieses Jahr in der Eickhofer Heide stattfand mit Blick zum eingang/Ausgang. Unteres Bild: Blick auf den Kamin und Vortrragsraum.

Foto Belinda Helmert
Gemeinsinn – subjektives Allgemeingut
Alle Wesen mit einem Bewusstsein (Menschen) empfinden dann etwas als schön, wenn unsere Erkenntnisvermögen, die Einbildungskraft und der Verstand, angesichts des schönen Gegenstandes in Harmonie sind, wenn sie in ein freies Spiel getreten sind. Für das Verständnis dieses „freien Spiels“ gilt, dass Kant als „dualistischer“ Denker nicht nur den Menschen als Bürger zweier Welten sieht :als Bürger der sensiblen/sinnlichen Welt ist er den Gesetzen der Körperlichkeit unterworfen, als Bürger der intelligiblen/übersinnlichen Welt ist er autonom. Darüber hinaus differenziert Kant im Erkenntnisprozess zwischen der rezeptiven Arbeit der Sinne und der spontanen der Begriffsbildung, die u.a. Kunstgenuss ermöglicht.
Kant spricht von subjektiven Allgemeingültigkeit und dies vermeint primär Gemeinsinn. Sie ist in der Religion wie in der Kunst oder der Wissenschaft zu finden. Er spricht auch dezidiert vom Übereinstimmen-Sollen der Meinungen. Der Gemeinsinn „will zu Urteilen berechtigen, die ein Sollen enthalten; er sagt nicht, dass jedermann mit unserem Urteil übereinstimmen werde, sondern damit zusammenstimmen solle.„
Kant spricht von einer subjektiven Notwendigkeit, die unter der Voraussetzung eines Gemeinsinnes als objektiv vorgestellt wird. Dies unterschlägt Schiller, weil es seinen Begriff vom Genius untergräbt. Kants letztlich doch nur subjektives Prinzip (wenn es auch ein inter-subjektives mit Sollens-Charakter ist) genügt ihm nicht. Der Individualismus bleibt vordergründig.
Auch für Schiller existieren die theoretische (verbindet Vorstellung mit Vorstellung zur Erkenntnis) und die praktische (verbindet Vorstellung und Willen zur Handlung) Vernunft. Freiheitsähnlichkeit wie Freiwilligkeit (das Umschlagen von Wilkür, negative in positive, Pflicht genannte Freiheit) , die bei Kant zur Verantwortung und Würde zählen, werden mit Grazie und Anmut gleichgesetzt, da diese Freiheit in der Bewegung, im Spieltrieb, inkludieren. Aus ähnlichen macht Schiller folglich gleiche Prinzipien. So wird aus der Analogie einer Erscheinung mit der Form des reinen Willens Freiheit der Schönheit.

Foto Belinda Helmert: Detail, Bestuhlung im Ex-Bunker Karl, Eickhofer Heide
Objektive Subjektivität der Schönheit
Wnn Schiller schlussfolgert „Schönheit ist also nichts anderes als Freiheit in der Erscheinung„, so ist dies nicht vereinbar mit Kant, der Freiheit von jeglicher Erscheinung abkoppelt und als regulative Idee vor der Empirie trennt.
Die Weimarer Klassik eines Schillers versteht die griechische Götterwelt als Ahnen des Christentums und nur weniger tief reflektierten Monotheismus, dennoch als Vorspiel; sie betont mit Schiller daher ihre Gemeinsamkeiten. Solche mythischen Analogien sind bei Kant nicht zu finden über eine Schliemann-Begeisterung ist nichts bekannt. Auch die religiöse Inbrunst eines Schillers geht ihm ab; keinesfalls bildet die Religion eine Voraussetzung oder integralen Bestandteil seiner transzendentalen Elementarlehre; sie gesellt sich als Korrektiv in Lebenssituationen hinzu, die das Subjekt überfordern: „Das moralische Gesetz in mir und der bdestirnte Himmel über mir heißt es in der KpV.
Während Lessing, getreu der Gesinung der Aufklärung, das Kunstwerk in seiner Eigengesetzlichkeit zu retten versucht vor moralphilosophi-
schen Übergriffen und entsprechenden ethischen Aus- und Umdeutungen, wird Ästhetik (darunter die Kunst) bei Schiller zum Zweck der Erziehung zum vollwertigen Menschen.
Die dritte Kritik des Königsberger Philosophen ist die erste, die Schiller liest und von der aus er sich im Anschluss ›rückwärts‹ rezipierend durch die weiteren Kritiken bewegt. In meinen Augen erfolgt daraus eine Popularphilosophie, zwar nicht so vulgär wie die von Wilhelm Busch, doch den zentralen Gedanken des universalen Transzendentalismus verkennend. Weder Gott noch die Vernunft sind für Kant notwendig hinreichend, um die Kategorien zu erklären, aaus denen der Denken und Handeln bestimmt. Schilles Streben nach einer (philosophischen) Vereinigung von Leib und Seele – und der Frage danach, was beides zusammenhalte, bleibt unverkennbar. Für Kant bildet hingegen die Anthropologie einen Nebenkriegsschauplatz.
In der Kunst (die auch nur einen geringen Teil der KdU ausmacht) nimmt Kant keinen objektiven Grund für das Schöne an (nebenbei differenziert er es von Schönheit, was Schiller nicht tut), sondern begründet es ausschließlich subjektiv. Bis zuletzt sucht der Dramatiker Schönheit in der objektiven Beschaffenheit ihrer Gegenstände und strebt daher nach etwas Absolutem – das Kant negiert. Ergo bleiben Kants ›formale Zweckmäßigkeit‹ und Schillers ›Freiheit in der Er-
scheinung‹ unvereinbar. https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/opus4-wuerzburg/frontdoor/deliver/index/docId/20725/file/978-3-95826-143-3_Florian_Hauck_OPUS_20725.pdf

Foto Belinda Helmert: Folie aus Vortrag der Forstwirtschaft in der Eickhofer Heide, zu der auch der Waldfriedhof gehört. Insgesamt umfast das Gebiet 80 km Straßennetz, eine Brunnenanlage zur Wiederverwertung des Gewässers, 40 km Schiennenetz (eh. Eiba-Bahn) und rund 80 Gebäude, die über diverse Energieträger, darunter Wasser, PV, Biogas, Holzverbrennung, versorgt werden.

Foto Belinda Helmert: Dtail, Bar am Kamin vor der Holzvertäfelung im Ex-Bunker Karl
Kant versus Religion
Gott ist als Idee so wenig zu beweisen als zu entkräften; er gehört zu den Antonomien. Zugegeben, 1762 klingt dies noch anders, „Der einzig mögliche Beweisgrund zu einer Demonstration des Daseins Gottes“ ist schon dem Titel nach ein Bekenntnis. Einheit, Einfachheit und Notwendigkeit der Gesetze liefern die Argumente; sie sind Attribute Gottes. Allerdings verwirft Kant hier bereits den cartesianischen Grundgedanken, Sein als Realie bzw. Existenzialie aufzufassen. Das Göttliche ist hier das maximal vorstellbare Sein, also eine Größe, die nicht überschritten werden kann, das Absolute selbst.
Kant schwört dem Absoluten ab, dies ist eine der übergreifenden Erkenntnisse seiner Kritiken – u.a. kann der Mensch niemals auf das „Ding an sich“ zugreifen. Das Göttliche wird zu einem ethischen Gemeinwesen, dem objektiv Subjektiven. Er unterscheidet religiöse Gebundenheit von Ungebundenheit, worunter ein intuitiver Glaube ohne konfessionelle Zugehörigkeit oder Bekenntnis zu verstehen ist. Beides ist nur eine Vorform einer moralischen Wertegemeinschaft, der das Unbegreifliche sittlich und zweckdienlich nutzbar macht. Gott wird dann zum höchsten Gut, dem moralisch Gewollten per se.
„Glaube dient der Stärkung des sittlichen Charakters – … Religion: Andacht und Erbauung“ – soweit Kant im O-Ton. Erbauung ist „die moralische Folge aus der Andacht auf das Subjekt, welche einen neuen Menschen als einen neuen Tempel erbaut“, schreibt er in einer Anmerkung seiner Schrift „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ von 1793/94. Dies zeigt, dass er Religion für jene als hilfreich betrachtet, die ohne sie nicht die Kraft zu sittlichem Handeln und moralischer Gewissensverfplcihtung aufbringen.
Zurück zur Schrift von 1762: „Es ist durchaus nötig, dass man sich vom Dasein Gottes überzeuge; es ist aber nicht ebenso nötig, daß man es demonstriere“. In der Kombination mit seinem berühmten Diktum aus der Vorrede zur „Kritik der reinen Vernunft“„Ich musste … das Wissen aufheben, um zum Glauben Platz zu bekommen“, wurde der Satz als wissenschaftstheoretisches Argument genutzt, um christliche Glaubensüberzeugungen diverser Art auf weiten Raum zu stellen. Kant wird dann zum Rechtfertiger Gottes, der er ebensowenig ist wie ein Atheist, da er die Gottesidee als Reuglativ wie die Freiheit hinzunimmt.

Foto Belinda Helmert: Bank vor dem Eingang des Ex-Bunkers Karl in der Eickhofer Heide, Liebenau

Foto Belinda Helmert: Stellwagen vor dem Ex-Bunker Karl, Eickhofer Heide, Liebenau
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