Kant: Pazifismus und der Ukraine – Krieg

Kant

Reflexionen zur Friedenschrift „Zum ewigen Frieden“

Zitat Kant, Metaphysik der Sitten (Erster Teil, II, Beschluss):

„Es soll kein Krieg sein, denn das ist nicht die Art, wie jedermann Recht suchen soll.“

Foto Belinda Helmert: Der steinige Weg zum Frieden, kreta

Historischer Hintergrund der Friedensschrift

Kaliningrad / Königsberg und Kiew trennen 1100 km – Philosophie und Politik eine ganze Welt. Seine Geburtsstadt hat Immanuel Kant nie verlassen. Der folgende Blog bezieht Position zur Frage, ob man einem angegriffenen Land helfen soll oder gar muss. Sie ist gleichbedeutend mit der Frage: Was würde Kant sagen bzw.wie ließe sich der Kategorische Imperativ anwenden, wenn Krieg überhaupt moralische Argumente erlaubt. Pazifisten von einst sind empörte Kriegsgegner Russlands von heute und befürworten einen ukrainischen Befreiungsschlag oder Sieg. Ohne dass sie es merken (wollen) verfallen sie in Kriegsjargon. Nach Hintergründen oder gar Mitverantwortung wird nicht gefragt: Putin ist der alleinige Aggressor. Wie billig. Wieso hat man seinen Einfall ncht vorausgesehen? Oder den Konflikt in Kauf genommen?

Basis der Suche nach einer Antwort liefert Kants 1795 in Druck gegebene Fassung „Zum ewigen Frieden“, die ganz und gar keine Utopie enthält. Er untersucht Voraussetzungen und Notwendigkeiten für einen solchen Frieden wie transnationale Organisationen, die es seinerzeit noch nicht gab und von denen heute eine die Nato darstellt. Eine seriöse Zusammenfassung seiner Thesen zum Hören liefert https://www.youtube.com/watch?v=B5gApxnMXf0.

Getrübten Realitätssinn wird man Kant nicht vorwerfen (können): damals wie heute bildete Krieg omnipräsente Normalität. In seinem Geburtsjahr 1724 regierte in der künftigen Großmacht Preußen Friedrich I. Mit eiserner Hand führte er das rückständige Preußen zu einem der führenden Großmächte. Die Stellung Preußens wurde durch die lange Regentschaft seines Sohnes Friedrich II. ausgebaut, insbesondere durch die Kriege gegen Österreich und diese Form des Expansion wurde von den meisten goutiert, den „Mächtigen“ unisono. Die schleßischen Kriege etablierten Preußen endgültig als Hegemonialmacht, noch dazu als einzig protestantische.

Foto Belinda Helmert, Olivenbäume in der Samaria Schlucht, Kreta

Mit dem Tod (1786) der k. u. k.. Monarchin Maria Theresia, die zeitgleich mit Friedrich II den Thron bestieg, starb die ärgste Rivalin Preußens 6 Jahre vor dem Preußenkönig. In so einer Zeit ein stehendes Heer als Bedrohung und kontraproduktiv für den Frieden zu benennen, ist durchaus innovativ, weitsichtig und tagesaktuell. Denn viele argumentieren heute entweder über die Wirkung der Abschreckung oder pragmatischen Notwendigkeit militärischer Präsenz zur Autonomie.

Nach dem Tod der beiden Monarchen (Österreichs und Preußens, der beiden Kontinentalmächte) erfolgte die Aufhebung der Leibeigenschaft. Zwischen den beiden Dynastien schrieb Kant seine drei Hauptwerke, Kritik der reinen Vernunft (1781), Kritik der praktischen Vernunft (1788) und Kritik der Urteilskraft (1791). Auch unter dem Nachfolger Friedrich Wilhelm herrschte Zensur und Kants Schriften wurden als kontra-monarchisch eingestuft. Innerhalb der Landesgrenzen gab es daher keine Veröffentlichung. Kant, den man heute Konservativismus vorwirft, war also so revolutionär, dass er nicht zeitgemäß seine heute als Maß der Dinge geltendes System in Königsberg lehren durfte.

Die Friedensschrift ist zwar ein politisches Manifest, steht aber in direktem Zusammenhang mit der „Einführung in die Metaphysik der Sitten“ (1785), in denen praktische Gebote die Grundlage eines (universalen) menschlichen Wollens sind. Im Unterschied zur Rechtslehre, die empirisch temporal wirkt und auf nationale Interessen ausgerichtet ist, erhebt das Sittengesetz transzendentale und damit a priori Geltung (unabhängig aller Erfahrung), verbunden mit dem anspruch auf Ewigkeit und Universalität. Sie ist damit primär Hobbes pragmatischen Utilitarismus entgegengestellt. (https://www.thomas-hobbes.de/deutsch/menschenbild.html)

Kants Schriften und damit der Aufklärung werden von zwei weltweit bedeutenden Ereignissen eingerahmt: dem amerikanischen Unabhängigkeitskrieg (formell 1783 beendet) und dem Ausbruch der französischen Revolution (1789), sowie den daraus folgenden Kriegen gegen Preußen. Der 1795 erfolgte Waffenstillstand (mehr ein Burgfrieden) von Lunéville , der Frankreichs Annexion Belgiens vertraglich bestätigte, gab Kant den (äußeren) Anlass zu seiner Friedensschrift. Die innere Intention besteht in einer konkreten Umsetzung seiner „Metaphysik der Sitten“.

Die zentrale Aussage des Werks liegt daher in der Umsetzung des kategorischen Imperativs („Handle so, daß du wollen kannst, daß die Maxime deines Handelns jederzeit und allerorten allgemeine Gesetzgebung werden können“) auf den Frieden: Es gibt keinen Grund, der einen militärischen Einsatz rechtfertigt. Vielmehr müssen alle erdenklichen Anstrengungen zur Friedensbewahrung ergriffen werden, da alle anderen Abkommen sonst nur dem Waffenstillstand auf Zeit gleichkommen. Kriege lösen nicht, sondern schaffen nur Probleme bzw. Anlässe zu neuen Kriegen. Das Attribut „gewaltsam“ ist leider dehnbar, ebenso wie „Gewalt“ an sich, da es indirekte Form von Zwang und Druck gibt. Die Aktualität seiner Schrift zeugt von seiner großen Geisteskraft. (https://neue-debatte.com/2017/02/25/zum-ewigen-frieden-das-werk-von-immanuel-kant/)

Sechs Präliminarien

Zunächst werden analog von sechs Verboten negative Voraussetzungen für den ewigen Frieden benannt. Anschließend folgen drei Gebote, also positive (Sittengesetze) Imperative, die dem Ewigen Frieden zugrundeliegen müssen.

(1) Kant erklärt, dass ein vorläufiger Frieden (Waffenstillstand) nur Aufschub eines weiteren geplanten Krieges darstellt und daher nicht dem Anspruch des Friedens genüge, da dieser auf Ewigkeit ausgerichtet sein müsse:

Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.“

Ein wahrhafter Frieden „vernichtet die Ursachen zum künftigen Kriege insgesamt“.

Kommentar: Dieser Punkt wurde im Fall der Ukraine mehrfach nicht erfüllt. Nur ein, nun als Vorwand oder tatsächlicher Brandherd dienender Aspekt, bilden die 3 Mio Russen als ethnische Minderheit auf urkainischem Staatsgebiet.

Foto Belinda Helmert:Paarung auf einer Blüte, Samaria Schlucht

(2) Daher müssen folgerichtig Friedensschlüsse die Staatsgrenzen des Anderen respektieren und unangetastet lassen:

Es soll kein für sich bestehender Staat von einem anderen Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.“

Ein Staat geht über seine geografische Expansion hinaus und stellt daher keine Habe, Besitz oder Sache dar, sondern eine organische lebendige Gesellschaft mit einem ursprünglichen Recht, vergleichbar mit dem Individualrecht auf Leben.

Kommentar: Dieses Kriterium ist heute nicht mehr aktuell. Allerdings erhebt die sowjetunion aus historischen Gründen Gebiets- und Rechtsansprüche. Über die Gründe kann man geteilter Meinung sein, denn ein Aspekt ist auch, dass es erst im 16.-18. Jahrhundert zu einem einheitlichen, dem Kerngebiet der heutigen Ukraine entsprechenden souveränen Staat, dem Hetmanat kam. Kosaken und Tataren bildeten die ethnisch dominanten Volksgruppen, beides bekannterweise keine nationalen Identitäten. Schon der Name Ukrainer deutet die Problematik diffuser Herkunft an: Bewohner des Grenzgebiets. Die meisten Ehtnologen sprechen von drei Zweigen. Es gibt unvereinbare Positionen der ukrainischen und der russischen Version, was Herkunft und Autonomie anbelangt; unbestritten ist lediglich, dass die Ukraine dem Ersten Weltkrieg ihre Geburtshilfe verdankt und erst 1991 mit dem Zerfall der UdSSR einen völkerrechtlich anerkannten, von keiner Dynastie zusammen gehaltenen, Staat bildet. (https://www.rga.de/politik/putin-rede-russland-ukraine-konflikt-invasion-krise-krieg-militaeroperation-usa-zr-91370040.html)

Foto Belinda Helmert, Coco Cola Gelände in Helmelingen, Bremen vor dem Abriss

(3) Da die Unterhaltung von Heeren auf die Dauer nur durch Kriege legitimiert und finanziert zu werden vermag und Aufrüstung nicht zur Abschreckung dient, sondern immer als Bedrohung wirkt, gefährden Heere selbst zu Friedenszeiten den ewigen Frieden:

Stehende Heere sollen mit der Zeit ganz aufhören.“

Da der Mensch im Krieg als Mittel zum Zweck dient und eben dieses mit den Grundrechten des Menschen unvereinbar bleibt, ist der Krieg an sich menschenunwürdig. Dabei postuliert Kant drei Mächte, die den Krieg begünstigen: Heer, Bund (Regierung) und Geld.

Kommentar: Ohne sich in Zahlen zu ergehen und nur auf die letzten Tragödien hinweisend Irak, Syrien, Jugoslawien: es ging durchaus auch die USA aggressive, imperialistische oder zumindest Partikularinteresse dienenden Angriffen, Störungen, Eingriffen, auch invasiver und massiver Art, nach. Weshalb das alles (ohne es aufzurechnen) verschweigen? Wer den Ukraine-Putsch unterstützte und die für Russland unverzichtbare Puffer-Region destabilisierte, liegt auf der Hand. (https://krisenfrei.com/ukraine-umsturz-von-den-usa-co-bezahlt/)

Foto Belinda Helmert, Cococa Cola Gelände vor dem Abriss 2021

(4) Es ergibt sich, besonders aus der Rolle des Geldes (Kriegskasse) , die Notwendigkeit, dass der Staat sich nicht verschulde, um seine Finanzen durch Beutekriege ausgleichen zu müssen. Da die Geldmisere auf Dauer zu Kriegen führt und fragwürdige Kreditsysteme nährt, gilt:

Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.“

Kurzfristige Verschuldungen infolge der Infrastruktur der eigenen Grenzen stellt Kant dagegen nicht in Frage. Die Tatsache, dass es Kriege gibt, spricht zunächst für die Annahme, dass sie a priori naturgemäß und „der menschlichen Natur eingeartet zu sein scheint“.

Foto Belinda Helmert, mit Spinnweben überzogenes Vogelhaus im eigenen Garten

(5) So lange ein Konflikt (Bürgerkrieg oder unrechtmäßige Regierung) innerhalb eines Staates schwelt, darf von außen nicht eingegriffen werden. Es gibt keinerlei Legitimation, mit Gewalt eine gewünschte Entwicklung zu forcieren.

Statistiken oder Nachrichten haben zwei Seiten. Wenn man die hohe Inflation und Staatsverschuldung der Ukraine betont, so sollte man wissen, dass die Pro-Kopf Verschuldung eines Ukrainers (1644) ein Zehntel im Vergleich zu einem Deutschen (16884) beträgt, die Handelsbilanz war und ist immer leicht negativ. Der wichtigste Handelspartner ist Russland, insbesondere die Krim, die zudem mit Erdöl- und Erdgasreserven aufwartet, weshalb die USA durchaus ein Interesse besitzen, die Verbindung mit Putin zu kappen. (http://russland-ticker.de/die-ukraine-bleibt-wichtigster-handelspartner-der-krim)

Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staats gewalttätig einmischen.“

Man muss die Autonomie eines Rechtsstaates respektieren, nur dann ist auch die eigene gewährleistet. Dies führt zur heilken Beurteilung der Frage, ob die Ukraine, wie von der UNO behauptet, eine rechtsstaatliche Verfassung besitzt. Dem Wunsch nach Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit des Justizwesens, dem das Hauptaugenmerk der ukrainischen Demonstranten galt, kam die Regierung (Oligarchie) nicht nach – die Ukraine als erfolgreiches Demokratieprojekt mit Gewaltenteilung darzurstellen, ist Verblendung oder Propaganda. (https://www.bpb.de/themen/europa/ukraine/315519/analyse-das-trugbild-vom-durchbruch-zum-rechtsstaat-justizreform-nach-der-revolution-der-wuerde/)

Foto Belinda Helmert: Schildkröten-Brunnen in Lissabon, Künstleratelier

(6) Während einer Kriegshandlung dürfen keinesfalls mutwillige Verbrechen verübt werden, weil solche Grausamkeiten Rache und Revanchismus nach sich ziehen. Daher sind Ausrottungskriege strikt abzulehnen – Genozide, die Putin als (berechtigten?) Vorwand nimmt, um die abgespaltenen Gebiete Donezk und Luhansk mittels Invasion zu schützen.

Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem anderen solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen.“

Die Vertrauensbildung und Glaubwürdigkeit darf keinesfalls untergraben werden, da der Krieg nur „das traurige Notmittel im Naturzustande ist“ und keinesfalls als Normalzustand zu akzeptieren ist.

Kommentar: Seit Annexion der Krim, die als eine Reaktion auf die Umbildung der Regierung in der Ukraine mit prowestlicher Ausrichtungzu werten ist, herrschen bürgerkriegsähnliche Zustände zwischen dem westlich-orientierten und dem pro-russischen Teil der Bevölkerung. Nato und damit Deutschland verurteilt Putins vorgehen einseitig und signalisierte der Ukraine, sie als Mitgliedsstaat aufzunehmen. https://www.swp.de/panorama/ukraine-konflikt-grund-russland-worum-geht-es-aktuell-putin-krieg-angriff-auswirkung-deutschland-62661089.html

Fazit

Kants zur Vorsicht ratende Präliminarien (vorläufige Abmachungen) werden bis heute zumeist ignoriert oder nicht prioritär gehandhabt. Ein Krieg war damit nach seiner Theorie nahezu unausweichlich vorprogrammiert. Sich darüber jetzt zu echauffieren ist scheinheilig, vergleichbar einem Zupfen am Trikot im Sechzehnmeter-Raum, bei dem irgendwann der Schiedsrichter pfeift.

Foto Belinda Helmert: Samaria Schlucht, Kreta (https://www.kreta.com/de/tipps-touren/wanderung-samaria-schlucht.html)

Verbots- und Gebots-Gesetze

Laut Kant existieren zwei Arten von rechtmäßigen Gesetzen gibt: Verbotsgesetze, die objektiv (leges strictae) auf die Abschaffung einer Tatmöglichkeit ausgerichtet sind und Freiheitsgesetze (Gebotsgesetze), die subjektiv (leges latae) auf den Aufschub einer Tatmöglichkeit abzielen und damit eine Handlungsart be- bzw. einschränken. Die dritte Art, Erlaubnisgesetze, hält Kant für unrechtmäßig (leges putativa), da sie nur auf Zufall bzw. Ausnahmen beschränkt sind, was dem Geist der Gesetze der Notwendigkeit, widerspricht.

In den Präliminarien bestimmt Kant Frieden sechsfach negativ durch Verbotsgesetze (Hande nicht, wenn), es folgen Gebotsgesetze, die den ewigen Frieden positiv festlegen.

Ein kleiner Exkurs mit dem Verweis auf die Metaphysik der Sitten soll den philosophischen Kern der Aussage verdeutlichen: Für Kant gilt der Wille als ein Vermögen der Vernunft, allein durch kraft der Vorstellung gewisser (möglicherweise nie zu verabschiedender) Gesetze gemäß sich selbst zum Handeln zu bestimmen. Verbotsgesetze sind äußerlicher, Gebotsgesetze jedoch häufig innerer Bestimmungsgrund. Man muss also nur wollen können, dass unser Handeln allgemein werde.

Der Mensch als ein vernünftiges Wesen existiert als Zweck an sich selbst und nicht bloß als Mittel zu einem beliebigen Gebrauch für dieses oder jenes politische Wollen. Alle Gegenstände der Neigungen haben zu einer bedingten Wert, denn wenn die Neigungen nicht oder andere wären oder situationsspezifisch auftauchten und wieder vergingen, würde auch der Gegenstand ihres Handelns ohne Wert sei. Ebenso verhält es sich mit dem Faktum des Erfolgs. Wäre die Sittlichkeit unseres Handlungsvermögens vom Grad der Wahrscheinlichkeit des Erfolgs abhängig, anderen zu nützen, so würde auch die Motivation des Handelns von ihrer Erfolgsaussicht abhängig sein und kein inneres, sondern bereits ein äußeres Gesetz werden. Daher kann Moral kein justiziables Gesetz werden.

Foto Belinda Hemert, Palisander ( jacaranda) in Lissabon (https://www.faz.net/aktuell/wissen/von-blumenkronen-und-buschbasilikum-18108920.html)

GRUNDVORAUSSETZUNGEN (DEFINITIVARTIKEL)

Nachdem klar ist, was dauerhaften Frieden (bisher) verhindert hat, folgen die Defintivartikel, Formulierungen, was friedensermöglichend ist.

Nachdem Kantfestgelegt hat, was de Frieden verhindert, legt er dreifach fest, was ihm vorausgeht Allgemein stimmt Kant mit Hobbes (Leviathan) darin überein, dass Krieg kein Naturzustand sei, sondern „gestiftet werden muß“. Dies begründet Kant damit, dass nirgendwo von Natur aus Gleichheit besteht, das Gleichheitsprinzip aber Aporie für jede Rechtsprechung bildet. Frieden beinhaltet mehr, als nicht Krieg zu führen, d.h. Unterlassung oder Aussetzung eines Krieges. Um ewigen Frieden zu gewährleisten, bedarf es dreier unumstößlicher Voraussetzungen:

(1) Kant fügt zur bürgerliche Verfassung welches das Verhältnis von Individuum zu Individuum (Zivilrecht) regelt und das Völkerrecht, welches die Relationen von Staaten reguliert ein drittes hinzu, das Weltbürgerecht. Erst dieses ius cosmopoliticum impliziert die Idee vom Weltfrieden, der allein ein ewiger Frieden sein kann und beruht uf Parität aller Staaten, so groß und klein bzw. einflussreich oder einflussarm sie auch sein mögen.

Frieden beruht auf Freiheit, welche Kant in eine innere (Gewissen) und eine äußere (positiv Recht, negativ Pflicht) unterscheidet. Rechte werden durch Verfassungen garantiert und laut Kant gibt es keine bessere als die republikanische:

Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein“.

Begründung: Die republikanische Verfassung allein teilt alle Pflichten und deren Folgen eines Krieges, so dass der Staatsbürger „wird sich sehr bedenken“, ob er einen Krieg zu führen bereit ist. Damit übt Kant Kritik an der Monarchie, da sie die Kriegslast und Kriegsgewinn ungleich verteilt und zumeist „nicht das mindeste einbüßt“. Keineswegs will er damit der Demokratie, sondern der Autokratie des Wort reden.

Kommentar: Diese ist zweifelsfrei im Fall Putins gegeben, doch ob die Ukraine eine republikanische Staatsform ist, scheint nahezu ebenso abwegig. Putin wird zum Gesicht des Bösen stilisiert, sein Gegenspieler Selenski zum Gesicht des Guten – die (noch) neutrale Schweiz wertet es als Trumpismus https://www.nzz.ch/international/usa-der-ukraine-krieg-spaltet-die-republikaner-ld.1672064 .

Die Wahrheit liegt nicht in der Mitte, sondern in den Flanken: der Westen der Ukraine ist (überwiegend) prowestlich, der Osten (überwiegend) proöstlich; das erinnert an die Spaltung in Corona-Maßnahmen-Befürwortern und Gegnern. Diese Opposition ist grundlegend. https://www.swp.de/panorama/ukraine_-konflikt-mit-russland_-einwohner_-militaer_-eu_-nato.-infos-ueber-das-land.-62886653.html

Selenski, aufgrund seiner jüdisch-elitären Herkunft Symbol personifizierter Verschwörungstheorien, stilisiert sein Land zum Opfer. Die Prosemiten und Regierungsbefürworter im Konflikt vermischen sich in markanter Weise, ebenso die antisemitischen und Regierungsskeptiker, obschon beides auseinander gehalten werden sollte. In der Ukraine eröffneten sich jüdischen Menschen neue Möglichkeiten – und sie traten an vorderster Front für eine demokratische und freie Ukraine ein. https://www.blick.ch/ausland/die-geschichte-selenskis-wie-aus-einem-juedischen-aussenseiter-ein-ukrainischer-volksheld-wurde-id17289683.html

Mit Verlaub, es verhält sich wie in der Frage Palästinas: die einen halten es für Verteidigung, die anderen für Angriffskrieg; die einen ergreifen die Partei der jüdischen Opfer, die anderen nennen sie Besatzer und vertreten die Stimme der arabischen Kollatoralschäden. Dass ein Unrecht das andere nicht aufwiegt geht unter.

Foto Belinda Helmert: Straßenjongleur vor Palisanderbaum in Lissabon

(konstituierende) Republik und (despotische) Demokratie

Entschieden weist Kant darauf hin, die republikanische ist zu unterscheiden von der demokratischen Verfassung. Der Staat besteht aus eines Legislativen, welche über die Form Grundlagen der Beherrschung festlegt und einer Exekutiven, die über den Gebrauch der Macht entscheidet. Herrschaft und Macht treten auseinander wie Republik und Demokratie. Um es zu vorwegzunehmen: Kant ist ein anti-demokratischer Republikaner.

Kant differenziert drei Arten der Herrschaft: Autokratie, Aristokratie und Demokratie und zwei Exekutionen von Macht: republikanisch und despotisch. Ersteres beinhaltet der Gesetzgebung gemäße Machtausübung, letztere die willkürliche. Die Demokratie begünstigt die despotische aus zwei gründen: zum einen übt jeder Macht aus, so dass niemand Diener und jeder Herrscher sein will und keiner wirkliche Verantwortung trägt (Lippenbekenntnisse); zum zweiten gelangt das Volk nur durch Revolution an die Macht, gebraucht also ein Mittel (Krieg) zu seinem Zwecke, was Kant rigoros ablehnt. Historisch argumentiert Kant, alle Republiken hätten in Despotie gemündet, weil sie auf Demokratie basierten. Konsequenterweise hebt er die Autokratie als die „erträglichste“ aller Regierungsformen hervor, weil sie Macht repräsentativausübt.

Kommentar: Kant hat die aufgeklärte (parlamentarische) Monarchie vor Augen, keine absolute. Der Herrscher ist erster Diener des Staates (nicht umgekehrt, Herr Scholz -https://www.pi-news.net/2021/09/razzia-bei-johannes-kahrs-olaf-scholz-geraet-erneut-ins-zwielicht/ ) und damit ein „Vollstrecker des Volkswillens“. Eine republikanische Verfassung mit einem Monarchen als repräsentative Exekutive ist daher friedenssichernd, weil kalkulierbar. Völkische Entscheidungen sind instabil. Kant geht immer von rechtskräftigen und gemäßigten Verträgen aus, obschon in seiner Zeit der Mensch nicht die Grundrechte von heute besaß.

Foto Löwenmaske, Wandbild in Lissabon

Föderalismus

Da jeder Staat auf Herrschende und Gehorchende aufbaut und doch jeder rechtlich gleichgestellt ist, so muß dies Gleichheitsprinzip (Föderalismus) auch für das Verhältnis der Staaten untereinander gelten. Wenn in der Nation der Frieden auf eine breite Basis gestellt sein muss, so gilt dies auch im Zusammenspiel verschiedener Staaten. Dauerhafter Frieden basiert folglich auf den Föderalismus freier Staaten, die Pentarchie. Kant begründet dies mit dem Hinweis auf ein fehlendes Weltgericht bzw. Völkerbund

Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet sein.“

Kant hat zweifellos das Modell der Pentarchie vor Augen, da ein Völkerbund nicht wie ein Staat (von oben nach unten) zu regieren ist, sondern einem „konstituierenden Zwang“ unterliegt. Analog dem kategorischen Imperativ, der sich der innere Stimme des Gewissens verpflichtet weiß, weiß er im völkischen, dass Freiheit nur bedingungslos für alle gelten kann, soll sie „vernünftige Freiheit“ sein. Das wiederum bedeutet, der Völkerbund muß erhaben über Partikularinteresse sein, wohingegen Staaten gerade diese bezwecken. So wie das Individuum sein unteres Begehrungsvermögen, seine Neigungen und seinen bloßen Verstand mittels des kategorischen Imperativs zu überwinden sucht , hat der Staat seine naturgemäßen Partikularinteressen zu überwinden. Kant nennt das Vermögen dazu das im Menschen „schlummernde“ Potential der „moralischen Anlage“.

Kommentar: Ein mächtiger Staat, muss obschon er sich dadurch bereichern könnte, der Versuchung widerstehen, einen kleineren in seine Abhängigkeit zu bringen. Das Recht eines Staates, frei zu sein gilt als Veräußerlichung der inneren Freiheit. Kant geht sogar so weit, die europäischen Kolonialisten mit den Indianern zu vergleichen, denn er sieht in ihrem kriegerischen Verhalten nur den Unterschiede, dass sie nicht zum Kannibalismus übergehen, sondern die Besiegten als Sklaven als Mittel zum Kriege einzusetzen wissen. Dies ist nicht nur eine Kritik an den zeitgenössischen Monarchien, welche den Eingeborenen die allgemeinen Menschenrecht vorenthalten und durch ihre Bösartigkeit den Naturzustand prolongieren, den ewigen Frieden aber verhindern, sondern auf das aktuelle Zeitgeschehen prolongierbar. Sieger legitimieren im Nachhinein, was sie an Fakten geschaffen haben und was an sich Unrecht ist: niemand hat das Recht, Kriege zu führen und den Frieden als Medium zu weiteren Kriegen zu missbrauchen. Sie bedienen sich dabei der Medien, derzeit die öffentlich-rechtlichen TV Sender, die wie fast alle Radiostationen unilateral bewerten. Rückkehr zum kalten Krieg. (https://www.welt.de/wirtschaft/article236311809/Ukraine-Konflikt-Was-kostet-die-Rueckkehr-eines-neuen-Kalten-Kriegs.html)

Foto Belinda Helmert, von der Decke hängender Löwe in einem Nachtclub, Lissabon

Fazit

Historisch erwiesen ist: durch Siegen erpressten Friedensverträgen schürt man nur Revanchismus, spielt auf Zeit und entfacht einen Brandherd. Die allgemeine Vernunft verdammt laut Kant den Krieg und erkennt Friede als unmittelbare Pflicht. Kant unterscheidet hier den „Friedensbund,“ der kategorisch (universal und ewig) gilt gegenüber einem „Friedensvertrag“, der nur zwischen Staaten geschlossen ist und daher temporal und lokal beschränkt gilt. Der Friedensbund allein ist Instrument für ewigen Frieden und sieht Frieden als unmittelbare Pflicht an. Daher weiß er sich nicht nur der Sicherung des eigenen Friedens, sondern

Erhaltung und Sicherheit der Freiheit zugleich anderer verbündeter Staaten“ verpflichtet.

Die Freiheit kann allein nur allmählich und universal, nie national gesichert werden, daher ist das Recht auf Kriege zugleich ein Recht auf Untergang, welches dem moralischen Gesetz, Leben zu schützen, zuwiderläuft. Friede als universales Sittengesetz ist Voraussetzung für Freiheit und Menschenrecht, es nötigt daher zum freiwilligen Verzicht auf allgemeines Gewaltausübung. Mit anderen Worten: Die Idee einer Weltrepublik ist abzulehnen, da ein Herrscher (z.B. Napoleon) allen anderen den Frieden diktieren müsste, was nicht mit der Idee des Föderalismus freier Staaten zu vereinbaren wäre.

Foto Belinda Helmert. Lissabon,die stdt des Lichts und des Palisanders, importiert aus der Ex-Kolonie Brasilien

Weltbürgerrecht

(3) Neben Föderalismus und republikanischer Verfassung kommt eine dritte Voraussetzung hinzu, das Weltbürgerrecht (Recht auf Gleichbehandlung). Kant führt es auf das Besuchsrecht zurück, nicht das Gastrecht, da dieses einem Vertrag gleichkäme. Der Unterschied liegt darin, dass Besuchsrecht ein a priori Recht so wie ein Menschenrecht darstellt, denn niemand kann der Zugang zu einem anderen ort verwehrt werden, da ein jeder Recht zu den naturalen Ressourcen hat. Rousseaus Einfluss („Der Staatsvertrag“) ist evident jeder Bürger einer Nation (citoyen) ist zugleich Weltbürger (bourgeois) und Kants prinzipielle Übereinkunft mit den Ideen der Revolution (Brüderlichkeit, Gleichheit, Freiheit), denn nur weil alle Menschen Brüder eines Reiches (Vater im Himmel) sind, haben sie gleiches Recht auf Erden. Sie haben ein Naturrecht auf Frieden, d.h. konkret auf Benutzung öffentlicher Verkehrswege. Besuchsrecht bedeutet Hospitalität. Sie kann und muß von allen a priori verlangt werden können als ein kategorischer Imperativ, wohingegen Gastfreundschaft ein hypothetischer bleibt.

Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein.“

Kommentar Kant verurteilt Kolonialismus und Imperialismus, da deren Handelsinteressen zu inhospitalem Betragen geführt hätten. Besuchsrecht ja, Gastrecht nein. Indirekt haben die Kriege gegen die Ureinwohner Kriege unterhalb der Europäer (Kolonialkriege) nach sich gezogen und die Arroganz der Handelsmächte bestraft. Dies gilt auch für die Satellitenstaaten mit ihren installierten Marionettenregimes im 21. Jahrhundert. So zu tun, als sei die Ukraine autonom und souverän ist eine Farce, da sie nachweislich der Förderalisierung ermangelt. Die Ukraine ist seit ihrer Unabhängigkeit 1991 ein zentralistischer Einheitsstaat. Kiew entscheidet über praktisch alles: von der Einsetzung der Gouverneure über die Besteuerung und zugelassenen Sprachen. https://www.ipg-journal.de/kommentar/artikel/ukraine-autonomie-fuer-die-regionen-306/.

Deshalb den Krieg zu rechtfertigen unverschämt (amoralisch), aber die Ukraine als Gegen-Modell zur Sowjetunion darzustellen auch.

Foto Belinda Helmert, Palisander-Blüten auf demGehsteig in Lissabon

Wie Frieden natürlich entsteht

Den langen weiteren Text Kants kürze ich auf zwei Punkte, denn dass alle Menschen auf den Frieden hinarbeiten müssen und nicht nur die Regierenden und Demokratie sich nicht darin erschöpfen kann, zur Wahl zu gehen und dann zuzusehen, wie die Bevollmächtigten eigenmächtig ihr Mandat missbrauchen. Kant spricht davon, „den Zustand nachzusuchen, den die Natur für die auf ihrem Schauplatz handelnden Personen veranstaltet hat, der ihre Friedenssicherung zuletzt notwendig macht.“ Hier haben die Beteiligten versagt und es fällt leichter einen Aggressor zu benennen, als Verantwortung für das Scheitern diplomatischer Balance zu übernehmen. Während der reine Verstand „ein Volk von Teufeln“ nicht hinreicht, Frieden dauerhaft zu sichern, gelingt dies der reinen Vernunft, „ein Staat von Engeln“. Kants biblische Metaphorikbasiert auf Einsicht in Notwendigkeit hat,

den inneren sowohl als äußeren Frieden zu befördern“.

Der äußere Frieden äußert sich in der Absenz von Krieg, der innere in Gerechtigkeit, d. h. Volkswohl, dem man derzeit nahezu allen Staaten der Erde global absprechen muss. Er lässt sich nicht erzwingen, wenn ihm der innere, der auf eine gewollte Reife und Mündigkeit basiert, fehlt.

Kants Pflichten fordern eine dreifache Einsicht: in die Zweckmäßigkeit republikanischer Verfassungen, des Föderalismus und des Weltbürgerrechts. Er verweist auf die Geldmacht, die Ressourcen und die politischen Grundrechte als entweder gleichberechtigte oder kriegsfördernde Faktoren. Eine Terminologie, die Kant noch nicht verwendete, bringt es auf den Punkt: Hydraulische Gesellschaften (Karl August Wittfogel) und damit Herrschaftssozilogie (Max Weber) vermeiden. Karl Popper spricht von der offenen Gesellschaft – wir hingegen fördern eine parasitäre closed community durch die Geldmacht (Handelsinteressen). Kant beantwortet die Prioritätsfrage ironisch:

Ich kann mir zwar einen moralischen Politiker, d.i. einen, der die Prinzipien der Staatsklugheit so nimmt, dass sie mit der Moral zusammen bestehen können, aber nicht einen politischen Moralisten denken, der sich eine Moral so schmiedet, wie des der Vorteil der Staatsmannes sich zuträglich findet“.

Foto Belinda Helmert, zwei freie Stühle in einem Schrottplatz-Café am Tejo, Lissabon

Schlusskommentar: Freihalten von Ideologie

Mit anderen Worten: Der Krieg nutzt nur einigen, der Frieden aber allen. Daher müssen Politiker ihr Handeln auf Bewahrung des Friedens ausrichten, langfristig entstehen daraus, weil Frieden an sich vernünftig ist, mehr Vorteile als durch Gewaltanwendung. Das Ziel sämtlicher Regierungen muß eine republikanische Verfassung mit repräsentativem Autokraten sein, „um in beständiger Annäherung“ an den ewigen Frieden zu streben. Damit sagt Kant deutlich, es sei nur möglich, innerhalb des eigenen Handlungsspielraumes, also hier innerhalb der eigenen Verfassung, zu agieren, nicht jedoch in den Handlungsspielraum einer anderen Nation einzugreifen.

Jegliche Lehre von der Weltverbesserung liefert nur einen Vorwand, mit schlechten Mitteln Gutes zu wollen. Eine stabile Staatsverfassung basiert nicht auf Gewalt, ein Völkerrecht kann nicht durch Zwang erwirkt oder eingefordert werden, es gliche einer Schikane. Vernunft kann nur in Freiheit und durch Freiwilligkeit verwirklicht werden, niemals durch äußere Beeinflussung.

Kant führt drei Entschuldigungen von Gewaltanwendung an: Beschönigung, Schuldzuweisung und Vorspiegelung falscher Tatsachen. Politische Maxime, die Moral unterlaufen, zielen immer auf Vergrößerung der eigenen, nicht der allgemeinen Macht, weil sie Privatinteressen über Allgemeininteresse stellen.

Die wahre Politik kann also keinen Schritt tun, ohne vorher der Moral gehuldigt zu haben.“

Kant zu dem optimistischen Schluss, das moralisch Gute schreite langsam, aber stetig voran. Dies ist dem Geist der Aufklärung mit moderateren Regierungsformen und mündigen Bürgern geschuldet. Die Entwicklung hat mindestens stagniert seitdem, was man eine Dialektkik des Stillstands heißt.

Objektiv besteht kein Streit zwischen Politik und Philosophie, da das Handeln die moralische Gesinnung lediglich verwirklicht und veräußerlicht. Subjektiv jedoch bleiben Ethik und Politik im Streit, weil allgemeiner und privater Nutzen häufig unvereinbar erscheinen.

„Das moralische Prinzip im Menschen erlöscht nie .. Man kann hier nicht halbieren und das Mittelding eines pragmatisch bedingten Rechts zwischen Recht und Nutzen aussinnen …“

Krieg heiligt als Mittel nie den Zweck, Frieden zu stiften, weil jeder erzwungene Frieden nur vorübergehender Natur ist. In der Kernfrage darf ein Pazifist nur in Notwehr zur Waffe greifen und diese endet politisch im eigenen Staatsgebiet: so wenig wie Putins Vorgehen sich rechtfertigen lässt, so absurd ist es, die Ukraine selbst militärisch „proaktiv“ zu unterstützen. Man hätte Putin ein Angebot machen müssen, dass er nicht mit Krieg beantwortet.

Foto Belinda Helmert: Modepuppe als Accessoir des Schrottplatz-Imbisses am Tejo

Empfohlene Beiträge

Noch kein Kommentar, Füge deine Stimme unten hinzu!


Kommentar hinzufügen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert